Gleichstellungsstelle
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte arbeitet für die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frau und Mann innerhalb und außerhalb der Gemeindeverwaltung.
Sie soll gleichstellungsrelevante Themen aufgreifen und die Umsetzung des Grundsatzes: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" (Art. 3 des Grundgesetzes) vorantreiben.
Sie soll gleichstellungsrelevante Themen aufgreifen und die Umsetzung des Grundsatzes: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" (Art. 3 des Grundgesetzes) vorantreiben.
- Gleichstellungsarbeit für Mädchen und Frauen in Steinhagen bedeutet
- Die Gleichstellungsstelle als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Politik sowie Bürgerinnen und Bürgern in Steinhagen
- Gleichstellungsarbeit innerhalb der Gemeindeverwaltung Steinhagen bedeutet
- So erreichen Sie die Gleichstellungsstelle in Steinhagen
Gleichstellungsarbeit für Mädchen und Frauen in Steinhagen bedeutet
- Mädchen und Frauen zu stärken und sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen
- regelmäßige Sprechstunden durchzuführen
- Ansprechpartnerin bei gleichstellungsrelevanten Fragen, Beschwerden oder Anregungen zu sein
- Mädchen und Frauen auf dem Weg zur Berufstätigkeit sowie Berufsrückkehrerinnen zu unterstützen
- Hilfe zu vermitteln, wenn Notsituationen wie z.B. häusliche Gewalt oder sexuelle Gewalt an Kindern vorliegen
- Veranstaltungen durchzuführen, die frauenpolitische Inhalte berühren
- Informationsmaterial zu gleichstellungsrelevanten Themen zu erstellen
Die Gleichstellungsstelle als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Politik sowie Bürgerinnen und Bürgern in Steinhagen
- arbeitet mit der Verwaltung, Verbänden, Gewerkschaften, Frauengruppen und Parteien zusammen, um die Belange von Mädchen und Frauen in Steinhagen durchzusetzen
- vernetzt die Fraueninitiativen und -arbeit in Steinhagen
- schafft durch Veranstaltungen und Informationsmaterial eine Öffentlichkeit für gleichstellungsrelevante Themen
Gleichstellungsarbeit innerhalb der Gemeindeverwaltung Steinhagen bedeutet
- die Umsetzung des Gleichstellungskonzeptes der Gemeinde Steinhagen zu fördern, über dessen Entwicklung zu berichten und an seiner Fortschreibung mitzuwirken
- Beteiligung an Personalentscheidungen gemäß den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes
- Empfehlungen auszusprechen, die der Gleichstellung von Frau und Mann bei sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen der Gemeinde dienen
- direkte Ansprechpartnerin für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sein, wenn es z.B. um Unterstützung bei internen Bewerbungen und Beförderungen, Reduzierung oder Aufstockung der Arbeitszeit, Höhergruppierungswünsche oder Informationen über Qualifikations- und Weiterbildungsangebote, sowie um zwischenmenschliche Konfliktsituationen innerhalb der Verwaltung geht.
So erreichen Sie die Gleichstellungsstelle in Steinhagen
- persönlich:
Am Pulverbach 25
Rathaus, 1. Etage, Zimmer 222
Donnerstags 14.30-16.00 Uhr
Und nach Vereinbarung - per Telefon:
Bettina Ruks
(Gleichstellungsbeauftragte)
05204/ 997 - 222
Mo.-Do.: 8.30-12.00 Uhr
Do. : 14.30-16.00 Uhr - per Email:
- per Brief:
Gemeinde Steinhagen
Gleichstellungsstelle
Am Pulverbach 25
33803 Steinhagen
Alle Gespräche und Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt!
© Gemeinde Steinhagen



