Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist am Dienstag, 29. März 2011, im Bundesgesetzblatt verkündet worden.